AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOC - Vacuum Optimizing Components GmbH, eingetragen am Amtsgericht Jena, HRB 519393

Allgemeine Geschäfts-bedingungen der VOC - Vacuum Optimizing Components GmbH, eingetragen am Amtsgericht Jena, HRB 519393

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferungen von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen uns (VOC – Vacuum Optimizing Components GmbH [im Folgenden VOC], Moritz-von-Rohr-Straße 1A – D-07745 Jena) und Ihnen als unseren Kunden, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die AGB gelten nur, wenn Sie den Vertag als Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (§ 14 BGB).

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • 2.1. Die Angebote von VOC sind stets freibleibend, auch wenn dies nicht ausdrücklich vermerkt ist. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien der Angestellten von VOC werden erst durch die schriftliche Bestätigung von VOC verbindlich.
  • 2.2. Der Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn VOC die verbindliche Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt oder die Lieferung ausführt.
  • 2.3. Erhöhungen der Kosten, z. B. Änderungen von Einkaufspreisen, Löhnen, Frachten, Zöllen und Steuern und sonstigen Abgaben berechtigen VOC zu einer entsprechenden Preiskorrektur, sofern zwischen Angebot und Vertragsabschluss ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt.

3. Beschaffenheit der Produkte

  • 3.1. Angaben über technische Eigenschaften, technische Beschreibungen (Datenblätter, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) oder sonstige Produktangaben sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung explizit genannt werden oder sonst vertraglich als Beschaffenheit vereinbart wurden.
  • 3.2. Dem Kunden ist beim Vertragsabschluss bewusst, dass entlüftete Verbindungselemente (= Verbindungselemente mit Entlüftungskanal) eine verringerte mechanische Stabilität, als das genormte Ausgangsprodukt aufweisen. VOC gibt keine Garantien über Festigkeit und mechanische Stabilität der Produkte und haftet auch nicht für die Belastbarkeit der entlüfteten Verbindungselemente.
  • 3.3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der Bestellmenge gelten als vertragsmäßig.
  • 3.4. Wasserstoffversprödung: Bei Verbindungselementen mit galvanischen Überzügen, welche auf die Festigkeitsklasse 10.9 oder höher vergütet sind, besteht die Gefahr der Wasserstoffversprödung. Auch bei thermischer Nachbehandlung kann ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich auf die dadurch allfällig einhergehende Belastbarkeitsminderung hingewiesen. Deshalb erfolgen solche Überzüge nur auf Wunsch und Risiko des Kunden. Jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind dabei ausgeschlossen.
  • 3.5. Metrische Gewinde / Zöllige Gewinde entsprechen den aktuell gültigen Normen (u.a. DIN13, DIN14, ANSI/ASME B1.1 usw.).

4. Preise

  • 4.1. Die Preise gelten ab Werk in Jena und verstehen sich ausschließlich Verpackung und Versand, sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in gültiger Höhe. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
  • 4.2. Der Rechnungsbeitrag wird ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto gezahlt.
  • 4.3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Gefahrübergang und Versandkosten

  • 5.1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  • 5.2. Der Kunde trägt Verpackungs-, ggf. Versicherungs- und Versandkosten.

6. Lieferzeit

  • 6.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • 6.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • 6.3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

7. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Eigentumsvorbehalt

  • 8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  • 8.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • 8.3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  • 8.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

9. Gewährleistung

  • 9.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
  • 9.2. Der Kunde ist für Einbau und Verwendung der Ware selbst verantwortlich. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Produkteigenschaften.
  • 9.3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, leisten wir insbesondere keine Gewähr für die Eignung der Ware bezüglich des allgemeinen Verwendungszwecks, der Einsatzart oder Einsatzbereich oder für die konstruktiven Aspekte des Anwendungsobjekts. Nehmen wir zu Fragen betreffend Konstruktion und/oder Montage Stellung, stützen wir uns auf die Angaben des Kunden und sprechen lediglich Empfehlungen aus. Unsere Angaben stützen sich auf theoretische Überlegungen oder Versuchsergebnisse, welche im Labor unter labormäßigen Bedingungen erarbeitet werden. Sie sind vom Kunden unter praxisnahen Bedingungen zu überprüfen. 
  • 9.4. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
  • 9.5. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.

10. Haftung

  • 10.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir unbeschränkt
  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  • 10.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

11. Sonstiges

  • 11.1. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • 11.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  • 11.3. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  • 11.4. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt
  • 11.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  • 11.6. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes, für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand Jena vereinbart.
  • 11.7. Jeder Vertragspartner bleibt berechtigt, Klage oder sonstige gerichtliche Schritte am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des anderen Vertragspartners einzuleiten.

Ergänzungsbedingungen für Onlineshop-Bestellungen

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungs- und Leistungsverträge werden ausschließlich mit Kunden abgeschlossen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, sowie auch mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Diese Bedingungen ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineshop-Bestellungen.

2. Vertragsschluss

Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar Waren zu kaufen.

Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags (nachfolgend “Vertrag” genannt) ab.

Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, es sei denn, dass sich aus dieser ausdrücklich etwas anderes ergibt.

Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.

3. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

Die angegebenen Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Erst im Warenkorb und während des Bestellvorgangs wird der vollständige Brutto-Wert angegeben. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen Liefer- und Versandkosten.

Sie haben bei uns die Möglichkeit Ihre Waren auf Rechnungskauf zu bestellen:

Der Kaufpreis wird fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart abzulehnen, wenn das angegebenen Bestellvolumen überschritten wird. In diesem Fall werden wir Sie auf entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Bei Rechnungskauf behalten wir uns außerdem vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart abzulehnen, wenn die Prüfung eine negative Auskunft ergibt.

4. Lieferung

Die Ware wird auf Kosten des Käufers vom Verkäufer versandt an die angegebene Adresse. Der Verkäufer bestimmt dabei Versandart, Versandweg und Spedition.

Für ihre Dokumente: